VERKEHRSRECHT
Kontaktieren Sie uns noch heute damit Ihr Schaden schnell behoben wird.
Mit uns fahren Sie besser!
Sie hatten einen Unfall und wissen nun nicht wie es weiter geht? Die Versicherung des Unfallgegners schreibt Sie an und Sie sollen den Unfallhergang beschreiben und den Schaden beziffern? Wir helfen Ihnen nicht nur einen geeigneten KFZ- Sachverständigen zu finden, sondern wir übernehmen für Sie die Schadensabwicklung und Kommunikation mit Haftpflichtversicherung und Sachverständigen.
Sie wurden bei einem Unfall verletzt? Dann übernehmen wir für Sie gern die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse.
Wir wissen, dass die Schadensabwicklung zügig erfolgen muss und verschwenden daher keine Zeit, um den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu melden.
Setzen Sie sich daher unmittelbar nach einem Unfall mit uns in Verbindung. Wir erledigen alles weitere für Sie.
Sollte es nötig sein, eine Klage einzureichen, vertreten wir Sie energisch, gewissenhaft und konzentriert.
Gegen Sie ermittelt die Polizei/ Staatsanwaltschaft und Sie wissen nicht warum? Sie haben eine polizeiliche/ staatsanwaltliche Vorladung bekommen und wissen damit nichts anzufangen? Sie wollen eine Rechtsanwältin, der energisch und zielstrebig Ihre Betroffenenrechte vertritt? Dann melden Sie sich noch heute. Wir fordern nicht nur die Ermittlungsakte für Sie an, sondern wir besprechen verständlich und transparent die Ermittlungsakte mit Ihnen und finden gemeinsam eine Lösung. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten wir Sie mit dem nötigen Biss und verteidigen gewissenhaft Ihre Rechte.
Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsstrafrecht in Dresden unverbindlich.
Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen und wissen nun nicht, wie Sie mit diesem umgehen sollen? Sie wollen sich einfach die Rechtslage erklären und den Vorgang überprüfen lassen? Dann melden Sie sich noch heute bei Ihrer Rechtsanwältin für Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten in Dresden.
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und schon nach wenigen Kilometern zeigen sich die ersten Mängel? Ihnen wurde die Unfallfreiheit des Fahrzeuges zugesichert und nun stellt sich heraus, dem ist nicht so? Wir prüfen nicht nur, ob Ihnen Gewährleistungsrechte zustehen, sondern auch, ob der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Um die Mängel nachhaltig beweisen zu können, vermitteln wir Ihnen gern einen kompetenten KFZ- Sachverständigen, welcher für Sie ein Beweissicherungsgutachten erstellt.
Sie haben ein rechtliches Problem, welches Sie nicht unter den aufgeführten Punkten finden konnten?
Kontaktieren Sie uns bitte und wir besprechen Ihr Anliegen.
Rechtsanwaltskanzlei Wierick | Altpestitz 5c | 01217 Dresden
Telefon: 0351/82 61 97 60 | Fax: 0351/85 07 47 43 | Email: info@anwalt-wierick.de
Bürozeiten: Mo. – Do. 10:00 Uhr – 14:00 Uhr | Fr. 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Termine nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
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